DATENSCHUTZ.
WIR BERATEN SIE GERNE.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre internen Prozesse im Umgang mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform zu gestalten – praxisnah, verständlich und rechtssicher.

Neben unserer Spezialisierung im Datenschutz profitieren Sie von über 20 Jahren IT-Erfahrung. Dieses Know-how setzen wir gezielt für individuelle und branchenübergreifende Lösungen ein.

Bereit für den nächsten Schritt?
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen und zeigen Ihnen, wie eine effektive und alltagstaugliche Datenschutzlösung für Ihr Unternehmen aussehen kann.

Ihr Weg - mit uns

zum Datenschutz

Erstgespräch

In einem unverbindlichen Telefonat beantworten wir all Ihre Fragen rund um den Ablauf zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.

Bedarfsermittlung

Im nächsten Telefonat stellen wir gezielte Fragen zu Ihrem Unternehmen und zu Ihren Prozessen. Auf Basis der ersten Bedarfsermittlung erstellen wir für Sie zeitnah ein Angebot für die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Ihr Datenschutzbeauftragter

Ist das Angebot unterschrieben erfolgt die Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten inkl. Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Audit

Nachdem die Benennung des externen Datenschutzbeauftragten erfolgt ist, werden in einer umfassenden Ist-Analyse zunächst die vorhandenen Risiken im Datenschutz festgestellt.

Ihre Datenschutzdokumentation

Nach Ermittlung des Datenschutzstatus Ihres Unternehmens erhalten Sie nach einer fachgerechten Bewertung Ihre gesamte gesetzlich verpflichtende Datenschutzdokumentation,

Handlungsempfehlungen

Nach Dokumentation des Ist-Zustandes  –  gilt es, den datenschutzrechtlichen Soll-Zustand zu erreichen. Hierzu wird der externe Datenschutzbeauftragte Handlungsempfehlungen erarbeiten, mit denen Sie die Risiken minimieren können und Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Schulung

Online Schulungen der Mitarbeiter

Datenschutzkonform bleiben

Wir informieren Sie regelmäßig über Gesetzesänderungen rund um den Datenschutz, unterstützen Sie bei der Überprüfung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bieten Unterstützung bei Betroffenenanfragen.

DSMS

Datenschutz Management System

Mit unserem Datenschutz Management System, behalten unsere Mandanten jederzeit den Überblick. Hier finden Sie alle Verfahrensverzeichnisse auf einen Blick, Sie können Aufgaben an Mitarbeiter delegieren und erhalten Benachrichtigungen über den Fortschritt der zu erledigenden Aufgaben. In der Dokumentenablage finden Sie Ihre Auditdokumentation sowie AV- Verträge mit Ihren Dienstleistern. 
Wir stellen für Sie regelmäßige Online Schulungen über unsere intergriertes E-Learning Modul bereit. Und möchten Sie von Angesicht zu Angesicht mit uns sprechen, mit der integrierten Videokonferenz Funktion freuen wir uns Sie zu sehen.
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Datenschutz

ist ein Prozess

Der PDCA-Zyklus ist ein Modell zur Optimierung des Qualitätsmanagements in Unternehmen. Der Zyklus sieht den Prozess der Problemlösung in vier Schritten vor. Ziel der langfristigen Anwendung des PDCA-Zyklus ist die Herstellung der Datenschutz Compliance in Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie dabei.

Die 4 Schritte in Einzelnen:

Plan - Planung und Konzeption - Aufgabenverteilung/Fristen
Do - Umsetzung und Dokumentation - Umsetzung durch den Mandanten
Check - Kontrolle und Überwachung - Prüfung der Ergebnisse
Act - Optimierung - Beratung (Ergebnisse und offene Aufgaben)

PDCA ZYKLUS

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Der Datenschutzbeauftragte

In Ihrem Unternehmen

In der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten übernehmen wir die Pflicht, Ihr Unternehmen bei der Herstellung der Datenschutz-Compliance zu unterstützen und Sie über die Risiken im Datenschutz zu informieren. Nachdem die Benennung Ihres externen Datenschutzbeauftragten erfolgt ist, werden wir in einer umfassenden Ist-Analyse zunächst die vorhandenen Risiken im Datenschutz evaluieren.
Anschließend wird der externe Datenschutzbeauftragte Handlungsempfehlungen erarbeiten, mit denen Sie die Risiken minimieren können und Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten ?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist Pflicht, wenn sich mindestens 20 Personen in einem Unternehmen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Zur Mitarbeiterzahl zählen auch externe Dienstleister (z. B. wenn Sie eine externe Buchhaltung beauftragen).

Abgesehen von der Mitarbeiterzahl gibt es auch weitere Faktoren für die Benennung eines DSB. Unternehmen, die mit besonders sensiblen Daten arbeiten, z.B. Ärzte oder Steuerberater, müssen ebenfalls einen DSB benennen.

Aufgaben, welche es entweder von Ihnen oder einem DSB zu erfüllen gilt:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und Beschäftigten
  • Überwachung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie deren Strategien
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Beratung bei Datenschutz-Folgeabschätzungen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Beratung der Betroffenen
FAQ
wissenswertes. kurz erklärt.

Die neue EU Datenschutzgrundverordnung bringt für Unternehmen, Vereine und Praxen viele neue Pflichten, die eingehalten werden müssen. Wir haben an dieser Stelle einige der häufigsten Fragen zusammengestellt.

Compliance beschreibt im rechtlichen Bereich die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie interner Richtlinien durch Unternehmen und ihre Mitarbeiter. 
Datenschutz Compliance ist also die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinen der DS-GVO und des BDSG.

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
  • die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben

  • die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen

  • die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt

  • die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen

  • die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde

  • die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt

Über uns

move2net data compliance unterstützt sie bei der Umsetzung datenschutzkonformer Prozesse (DSGVO)sowie die Professionelle Prüfung & Beratung nach BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) / EAA (European Accessibility Act)

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