DATENSCHUTZ.
WIR BERATEN SIE GERNE.
Neben unserer Spezialisierung im Datenschutz profitieren Sie von über 20 Jahren IT-Erfahrung. Dieses Know-how setzen wir gezielt für individuelle und branchenübergreifende Lösungen ein.
Bereit für den nächsten Schritt?
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen und zeigen Ihnen, wie eine effektive und alltagstaugliche Datenschutzlösung für Ihr Unternehmen aussehen kann.
Ihr Weg - mit uns
zum Datenschutz
Erstgespräch
Bedarfsermittlung
Ihr Datenschutzbeauftragter
Audit
Ihre Datenschutzdokumentation
Handlungsempfehlungen
Schulung
Datenschutzkonform bleiben
DSMS
Datenschutz Management System
Wir stellen für Sie regelmäßige Online Schulungen über unsere intergriertes E-Learning Modul bereit. Und möchten Sie von Angesicht zu Angesicht mit uns sprechen, mit der integrierten Videokonferenz Funktion freuen wir uns Sie zu sehen.

Datenschutz
ist ein Prozess
Die 4 Schritte in Einzelnen:
Plan - Planung und Konzeption - Aufgabenverteilung/Fristen
Do - Umsetzung und Dokumentation - Umsetzung durch den Mandanten
Check - Kontrolle und Überwachung - Prüfung der Ergebnisse
Act - Optimierung - Beratung (Ergebnisse und offene Aufgaben)
PDCA ZYKLUS

Der Datenschutzbeauftragte
In Ihrem Unternehmen
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten ?
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist Pflicht, wenn sich mindestens 20 Personen in einem Unternehmen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Zur Mitarbeiterzahl zählen auch externe Dienstleister (z. B. wenn Sie eine externe Buchhaltung beauftragen).
Abgesehen von der Mitarbeiterzahl gibt es auch weitere Faktoren für die Benennung eines DSB. Unternehmen, die mit besonders sensiblen Daten arbeiten, z.B. Ärzte oder Steuerberater, müssen ebenfalls einen DSB benennen.
Aufgaben, welche es entweder von Ihnen oder einem DSB zu erfüllen gilt:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und Beschäftigten
- Überwachung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie deren Strategien
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
- Beratung bei Datenschutz-Folgeabschätzungen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Beratung der Betroffenen
FAQ
wissenswertes. kurz erklärt.
Die neue EU Datenschutzgrundverordnung bringt für Unternehmen, Vereine und Praxen viele neue Pflichten, die eingehalten werden müssen. Wir haben an dieser Stelle einige der häufigsten Fragen zusammengestellt.
Compliance beschreibt im rechtlichen Bereich die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie interner Richtlinien durch Unternehmen und ihre Mitarbeiter.
Datenschutz Compliance ist also die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinen der DS-GVO und des BDSG.
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die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben
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die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen
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die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt
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die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen
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die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde
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die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt