Digitale Barrierefreiheit beginnt hier.
Professionelle Prüfung & Beratung nach BFSG / EAA
Digitale Barrierefreiheit wird ab 28.06.2025 zur Pflicht – wir helfen Ihnen, frühzeitig die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und des European Accessibility Act (EAA) zu erfüllen.
Ob Website, App oder PDF – wir prüfen Ihre digitalen Angebote auf Konformität mit den WCAG-Richtlinien, zeigen Optimierungspotenziale auf und begleiten Sie bis zur Umsetzung.
Unser Ziel: Eine inklusive, benutzerfreundliche digitale Präsenz für alle.
Barrierefreiheit nach dem BFSG & EAA
Wir machen Ihre digitalen Angebote zukunftssicher
Als Medienagentur unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des
Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und des European Accessibility Act (EAA).
Ab dem 28. Juni 2025 gelten neue, verbindliche Standards für barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen.
Wir helfen Ihnen, nicht nur gesetzeskonform zu handeln – sondern Ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen.
Barrierefreiheitsprüfung Ihrer Website –
unsere Pakete
Im Rahmen der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der WCAG-Richtlinien bieten wir Ihnen eine professionelle Prüfung Ihrer Website auf digitale Barrierefreiheit.
FAQ
wissenswertes. kurz erklärt.
Digitale Barrierefreiheit klingt kompliziert? Keine Sorge – hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die uns Kund*innen im Projektalltag stellen.
Die WCAG ist in drei Stufen unterteilt:
- Level A = minimale Barrierefreiheit
- Level AA = gesetzlicher Standard (BFSG, EAA)
- Level AAA = höchste Stufe, nicht verpflichtend, aber wünschenswert
Level AA gilt als gesetzlich relevant und praxisnah – z. B. ausreichende Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit oder verständliche Formulare.
Die Barrierefreiheitserklärung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Information auf Ihrer Website.
Sie enthält:
- den Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website
- bekannte Barrieren
- einen Feedback-Kontakt
- Hinweise zum Durchsetzungsverfahren
Die Erklärung muss regelmäßig aktualisiert werden und öffentlich zugänglich sein (meist im Footer verlinkt).