Durch die Datenschutz-Grundverordnung ist die Informationspflicht der Verantwortlichen stark gestiegen. Nach § 4 Abs. 4 BDSG-neu ist bei gegebener Identifizierung die betroffene Person über die Verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO zu informieren, wobei die Einschränkungen des § 32 BDSG-neu entsprechend gelten.
Bei der Nutzung von Typografie-Anbietern wie Adobe Typekit, Google Fonts o.ä. werden die Schriften für jeden Webbesucher von den Servern des jeweiligen Betreibers geladen. Damit diese Schriftarten geladen werden, wird jedoch von jedem einzelnen Nutzer auch eine Anfrage an den jeweiligen Dienst gerichtet. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten durch die Nutzung der eigenen Webseite einen Dritten weitergegeben werden und das ohne Einverständnis des Benutzers der Webseite.
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