Datenschutz

Folgenabschätzung

Risikobewertung

nach DSGVO

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist laut DSGVO immer dann durchzuführen, wenn durch die Verarbeitung von Daten voraussichtlich hohe Risiken für Freiheiten und persönliche Rechte von Betroffenen entstehen. In Artikel 35 Absatz 3 der DSGVO sind einige Beispiele genannt, bei denen eine Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung besteht. Dies können beispielsweise folgende Vorgänge sein:

  • umfangreiche Verarbeitung von Daten über Straftaten und strafrechtliche Verurteilungen
  • systematische und weiträumige Überwachung öffentlicher Bereiche
  • umfassende Bewertung von persönlichen Aspekten natürlicher Personen basierend auf Profiling und automatisierter Verarbeitung, die als Entscheidungsgrundlage Rechtswirkungen gegenüber Personen entfalten oder sie in erheblicher Weise beeinträchtigen
Das Datenschutzmanagement-System hilft Ihnen bei der Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung für eine Verarbeitung notwendig ist und dokumentiert diese.

 

Datenschutz Folgenabschätzung

Über uns

move2net data compliance unterstützt sie bei der Umsetzung datenschutzkonformer Prozesse (DSGVO)sowie die Professionelle Prüfung & Beratung nach BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) / EAA (European Accessibility Act)

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