Datenschutz
Folgenabschätzung
Risikobewertung
nach DSGVO
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist laut DSGVO immer dann durchzuführen, wenn durch die Verarbeitung von Daten voraussichtlich hohe Risiken für Freiheiten und persönliche Rechte von Betroffenen entstehen. In Artikel 35 Absatz 3 der DSGVO sind einige Beispiele genannt, bei denen eine Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung besteht. Dies können beispielsweise folgende Vorgänge sein:
- umfangreiche Verarbeitung von Daten über Straftaten und strafrechtliche Verurteilungen
- systematische und weiträumige Überwachung öffentlicher Bereiche
- umfassende Bewertung von persönlichen Aspekten natürlicher Personen basierend auf Profiling und automatisierter Verarbeitung, die als Entscheidungsgrundlage Rechtswirkungen gegenüber Personen entfalten oder sie in erheblicher Weise beeinträchtigen