Datenschutz

Folgenabschätzung

Risikobewertung

nach DSGVO

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist laut DSGVO immer dann durchzuführen, wenn durch die Verarbeitung von Daten voraussichtlich hohe Risiken für Freiheiten und persönliche Rechte von Betroffenen entstehen. In Artikel 35 Absatz 3 der DSGVO sind einige Beispiele genannt, bei denen eine Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung besteht. Dies können beispielsweise folgende Vorgänge sein:

  • umfangreiche Verarbeitung von Daten über Straftaten und strafrechtliche Verurteilungen
  • systematische und weiträumige Überwachung öffentlicher Bereiche
  • umfassende Bewertung von persönlichen Aspekten natürlicher Personen basierend auf Profiling und automatisierter Verarbeitung, die als Entscheidungsgrundlage Rechtswirkungen gegenüber Personen entfalten oder sie in erheblicher Weise beeinträchtigen
Das Datenschutzmanagement-System hilft Ihnen bei der Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung für eine Verarbeitung notwendig ist und dokumentiert diese.

 

Datenschutz Folgenabschätzung

Über uns

move2net data compliance unterstützt sie bei der Umsetzung datenschutzkonformer Prozesse. Wir helfen unseren Kunden, die DSGVO so umzusetzen, das der Fokus auf dem Hauptgeschäft bleiben kann.